Fahren mit Ausnahmegenehmigung

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht Dir den Führerschein vor dem
gesetzlichen Mindestalter zu erwerben.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
Ob diese Genehmignung erteilt wird, liegt an der Verwaltungsbehörde. Ausnahmege-
nehmigungen werden nur dann erteilt, wenn der Bewerber einen
Grund besitzt warum er vor dem gesetzlichen Mindestalter fahren möchte.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzung bestehen. Es muss begründet
werden können, warum Du diese Ausnahmegenehmigung brauchst.
Meistens wird die Sondergenehmigung genutzt, um zur Ausbildungsstätte oder
zur Berfuschule zu fahren. Hier wären z.B. unterschiedliche Arbeitszeiten oder
eine schlechte Busverbindung ein Grund.
Sondergenehmigungen werden auf bestimmte Strecken beschränkt.

Eine weitere Voraussetzung ist die körperliche, geistige und charakterliche
Eigenschaft. Sie zeigt ob der Bewerber die Reife und Eignung besitzt, ein
Fahrzeug vor dem gesetzlichen Mindestalter führen zu können. Ob Du diese
Voraussetzung erfüllst, wird bei einer Medizinisch- psychologischen
Untersuchung festgestellt. In unseren Links findest Du eine Beratung
zur MPU (Medizinisch- psychologischen Untersuchung).

Ausnahmegenehmigung werden unter anderem erteilt auf:
-Fahrten im Rahmen der Ausbildung zum Berfuskraftfahrer bei der Firma
-Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
-geschäftsnotwendige Fahrten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses
-auf landwirtschaftliche Zugmaschinen
-...

Für den Antrag werden dann immer die Bestätigungen der Arbeits-,
Ausbildungsstätte, Berufsschule,...benötigt.

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Dann kannst Du uns gerne unter der 09771-2166 anrufen, oder Du schickst uns
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