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Fahren mit Ausnahmegenehmigung |
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Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht Dir den Führerschein vor dem gesetzlichen Mindestalter zu erwerben.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch. Ob diese Genehmignung erteilt wird, liegt an der Verwaltungsbehörde. Ausnahmege- nehmigungen werden nur dann erteilt, wenn der Bewerber einen Grund besitzt warum er vor dem gesetzlichen Mindestalter fahren möchte.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzung bestehen. Es muss begründet werden können, warum Du diese Ausnahmegenehmigung brauchst. Meistens wird die Sondergenehmigung genutzt, um zur Ausbildungsstätte oder zur Berfuschule zu fahren. Hier wären z.B. unterschiedliche Arbeitszeiten oder eine schlechte Busverbindung ein Grund. Sondergenehmigungen werden auf bestimmte Strecken beschränkt.
Eine weitere Voraussetzung ist die körperliche, geistige und charakterliche Eigenschaft. Sie zeigt ob der Bewerber die Reife und Eignung besitzt, ein Fahrzeug vor dem gesetzlichen Mindestalter führen zu können. Ob Du diese Voraussetzung erfüllst, wird bei einer Medizinisch- psychologischen Untersuchung festgestellt. In unseren Links findest Du eine Beratung zur MPU (Medizinisch- psychologischen Untersuchung).
Ausnahmegenehmigung werden unter anderem erteilt auf: -Fahrten im Rahmen der Ausbildung zum Berfuskraftfahrer bei der Firma -Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte -geschäftsnotwendige Fahrten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses -auf landwirtschaftliche Zugmaschinen -...
Für den Antrag werden dann immer die Bestätigungen der Arbeits-, Ausbildungsstätte, Berufsschule,...benötigt.
Du möchtest Informationen die genau auf Dich zugeschnitten sind? Dann kannst Du uns gerne unter der 09771-2166 anrufen, oder Du schickst uns eine E-Mail, über unser Kontaktformular. Wir werden uns innerhalb von 24 Stunden bei Dir melden!
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