Führerschein für Menschen mit Behinderungen
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Ausbildung.


Wir bauen unser Fahrzeug speziell für Sie um!

Ausbildungsfahrzeug:
Audi A4 Avant 2,5 tdi quattro


klasse-b-automatik


Umbauten:
  • Gaspedal links oder rechts
  • Handbremse serienmäßig oder nach links verlegt
  • Handgas
  • Seitenstützen für Fahrersitz
  • Rollstuhleinzug
  • Serienmäßiges Gaspedal abgedeckt
  • Lenkradknopf inkl. Fernbedienung für Blinker, Wischer, Licht, Fernlicht, Hupe


Wir bilden Menschen mit folgender Behinderungen in Theorie und Praxis aus:
Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumor. Cerebralparese, Multiple Sklerose, Morbus Bechterew, Halbseitige Lähmung (Hemipiegie), Querschnittlähmung (Para- und Tetraplegie), Bein- oder Armamputierte.


WEITERE INFOS ZU SCHLAGANFALL - HIRNBLUTUNG

Der Schlaganfall gehört wegen der bestehenden Hirnschädigung zu den schwierigsten Bereichen bei der Beurteilung, ob Kraftfahrtauglichkeit besteht. Nicht die ggf. vorhandene körperliche Beeinträchtigung stellt das entscheidende Handicap bei der Beurteilung der Kraftfahrtauglichkeit dar, sondern die Auswirkungen der Hirnschädigung. Beim Zustand nach Hirnschädigung können weitere nicht äußerlich erkennbare Einschränkungen bestehen (z. B. Blickfeldeinschränkungen, Reaktionsminderungen, Einschränkungen in der geteilten Aufmerksamkeit, Wesensveränderungen, Einschränkungen der Kritikfähigkeit, Gedächtnisstörungen, Raumorientierungsstörungen).

Es ist ein ausführliches Gutachten von einem Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ erforderlich (Des Weiteren muss ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden. Sehr häufig ist eine umfassende Fahrausbildung oder Umschulung auf ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig. Es hat eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizin, Fahrschule und Technischer Prüfstelle zu erfolgen. Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer müssen einschlägige Erfahrungen haben.

Mithaftung der Ärzte?
Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht. Die Beratung der Patienten ist wichtig, da ein Großteil der Patientinnen und Patienten einen Führerschein besitzt und auch nach dem Schlaganfall wieder Autofahren möchte. Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht, die auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Gefahr der strafbaren Handlung
Auf keinen Fall darf sich der Patient ohne weiteres wieder hinter das Steuer setzen. Er ist gesetzlich verpflichtet (lt. Fahrerlaubnisverordnung) geeignete Vorsorge zu ergreifen. Er sollte mind. ein fachärztliches Gutachten und ggf. das Gutachten eines Neurologen mit „Verkehrsmedizinischer Qualifikation“ der Führerscheinstelle vorlegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er sich strafbar macht und keinen Versicherungsschutz hat. Es besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Mediziner/innen mit haften müssen, wenn sie keine Aufklärung bezüglich der Risiken beim Autofahren vorgenommen haben.

Anmerkung
Hirnschädigung ist nicht gleich zu setzen mit einer geistigen Behinderung. Hirnschädigungen können z. B. verursacht sein durch Sauerstoffmangel, Überdruck im Gehirn, Hirnblutung, Hirntumor, Schädel. Hirn-Trauma, Schlaganfall. Dabei treten unterschiedlich stark ausgeprägte Schädigungen des Gehirns auf, die mehr oder weniger starke Auswirkungen auf körperliche, geistige, psychische etc. Bereiche haben.

 

Sie möchten noch weitere Informationen, oder sich direkt zum Führerschein anmelden? Dann nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf!