Führerschein mit 17
Für die Klassen B und BE

Begleitetes Fahren ab 17


Mit 16 ½ Jahren kannst Du dich bereits zur Führerscheinausbildung in einer der Geßner Fahrschulen anmelden. Hier gibst Du die Personen an, welche Dich später begleiten werden. Diese Personen werden dann in Deine Prüfbescheinigung eingetragen.

Voraussetzungen für die Begleitperson:
  • Mindestalter 30 Jahre
  • mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B ohne Unterbrechung
  • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
Nach theoretischer und praktischer Ausbildung kannst Du bereits 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung und 1 Monat davor, die praktische Prüfung ablegen.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darfst Du dann nur mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitperson ist hierbei nur Ansprechpartner. Der verantwortlicher Fahrzeugführer bist Du! Neben der Prüfbescheinigung musst Du außerdem immer den Personalausweis mitführen.

Sobald du 18 Jahre alt bist bekommt Du dann von der Behörde den „richtigen“ Kartenführerschein.



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