| Führerschein mit 17 |
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Für die Klassen B und BE Begleitetes Fahren ab 17 Mit 16 ½ Jahren kannst Du dich bereits zur Führerscheinausbildung in einer der Geßner Fahrschulen anmelden. Hier gibst Du die Personen an, welche Dich später begleiten werden. Diese Personen werden dann in Deine Prüfbescheinigung eingetragen. Voraussetzungen für die Begleitperson:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darfst Du dann nur mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitperson ist hierbei nur Ansprechpartner. Der verantwortlicher Fahrzeugführer bist Du! Neben der Prüfbescheinigung musst Du außerdem immer den Personalausweis mitführen. Sobald du 18 Jahre alt bist bekommt Du dann von der Behörde den „richtigen“ Kartenführerschein. Jetzt zum "Führerschein mit 17" anmelden! Oder möchtest Du zunächst noch weitere Informationen zum "Führerschein mit 17"? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! |