| Bootsführerschein |
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Wer ein Boot, dass mehr als 5 PS Motorleistung hat und nicht länger ist als 15 m, fahren möchte, muss nach der Sportbootführerschein-Verordnung einen Führerschein erwerben. Durch internationaler Übereinkommen sind Sportbootführerscheine international gültig.
Enthalten in der Theoretischen Prüfung: - des Binnenschifffahrtrechts Voraussetzungen und Erwerb: Allgemein - Mindestalter: 16 Jahre - Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand) - Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis - bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Prüfungen - Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde und Fahrzeugführung (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung) - Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde |
