| Ausbildung Kranfahrer |
in der Geßner Bildungsstätte für Transport und Verkehr.![]() ![]() Unter Krane sind Hebezeuge zu verstehen, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzliche in einer oder in mehreren Richtungen bewegen können, z. B. Brückenkrane, Portalkrane, Regalbedienkrane, Schienenlaufkatzen, Turmdrehkrane, Autokrane und LKW-Ladekrane. Für den Einsatz von Baggern und Ladern im Hebezeugbetrieb sind die Sicherheitsbestimmungen für Ausrüstung und Einsatz bzw. Pflichten des Geräteführers in der Unfallversicherungsvorschrift VBG 40 festgelegt. TurmdrehkranDie Sicherheitsbestimmungen für die Lastenaufnahmenmittel (VBG 9a) gelten auch für Bagger und Lader etc. natürlich auch für Flurförderzeuge (Gabelstapler). Die Ausbildung zum Erwerb des Kran-Führerscheins erfolgt durch eine theoretische und praktische Schulung. Vorraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine gesundheitliche und geistige Eignung. Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung, erhalten Sie gleich Ihren Schein bei uns in der Fahrschule. Ladekran
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Turmdrehkran
Ladekran