Ausbildung Kranfahrer
in der Geßner Bildungsstätte für Transport und Verkehr.

kran_1kran_2

Unter Krane sind Hebezeuge zu verstehen, die Lasten mit einem Tragmittel heben
und zusätzliche in einer oder in mehreren Richtungen bewegen können,
z. B. Brückenkrane, Portalkrane, Regalbedienkrane, Schienenlaufkatzen,
Turmdrehkrane, Autokrane und LKW-Ladekrane.

Für den Einsatz von Baggern und Ladern im Hebezeugbetrieb sind die
Sicherheitsbestimmungen für Ausrüstung und
Einsatz bzw. Pflichten des Geräteführers in der Unfallversicherungsvorschrift
VBG 40 festgelegt.
kran_3  Turmdrehkran
                                                                                                                                                                                 
Die Sicherheitsbestimmungen für die Lastenaufnahmenmittel (VBG 9a) gelten auch
für Bagger und Lader etc. natürlich auch für Flurförderzeuge (Gabelstapler).

Die Ausbildung zum Erwerb des Kran-Führerscheins erfolgt durch eine theoretische
und praktische Schulung. Vorraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren und
eine gesundheitliche und geistige Eignung.

Nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen Prüfung, erhalten Sie gleich Ihren
Schein bei uns in der Fahrschule.

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