Das Gesetz ist auf Fahrer anzuwenden, die zu gewerblichen Zwecken die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, oder DE benötigen und
1.deutscher Staatsbürger sind
2.Staatsangehörige eines EU oder EWR Mitgliedstaates sind
3.Staatsangehörige eines anderen Staates sind und bei einem Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU oder des EWR beschäftigt werden
!!! Auch wenn Sie nur einmal im Jahr fahren !!!
Ausgenommen davon sind die Fahrer der Kraftfahrzeuge:
1.mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h
2.der Bundeswehr
3.der Truppe des zivilen Gefolge der anderen NATO-Staaten
4.der Polizeien des Bundes und der Länder
5.des Zolldienstes
6.des Zivil- und Katastrophenschutzes
7.der Feuerwehr
8.zur Notfallrettung der anerkannten Rettungsdienste
9.die zur technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken, oder zur technischen Untersuchung, Prüfungen durchführen
10.die von Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des Kraftfahrzeugsachverständigengesetzes zu Prüfungszwecken eingesetzt werden
11.die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
12.zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (Bsp.: der Verputzer fährt sein Gerüst auf die Baustelle.)