Nach der neuen Gesetzgebung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG), bieten wir insbesondere für Firmen und Unternehmen, aber auch Privatpersonen, die Weiterbildung für Berufskraftfahrer in unserer Ausbildungsstätte an.
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht durchgeführt. Sie dient jeweils dazu, die durch Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf den neuesten Stand zu halten.
Eine Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu absolvieren. Der Umfang befasst sich auf 35 Stunden theoretischen Unterricht. Diese 35 Stunden können an einem Stück absolviert werden. Wir als Ausbildungsstätte empfehlen diese Stunden (in 5x7 Stunden) aufzuteilen und so jedes Jahr ein Seminar zu besuchen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500,00 € in einem fünf Jahres Abschnitt.
Teilnahme an einer Weiterbildung muss erfolgen, sofern Sie den Führerschein:
•im Personenverkehr (Klassen D1, D1E, D, DE) ab den 10. September 2008 erworben haben,
•und im Güterverkehr (Klassen C1, C1E, C, CE) ab den 10. September 2009 erworben haben.
Falls der Führerschein bereits vorher erworben wurde, dann müssen Sie erst:
•im Personenverkehr bis spätestens den 10. September 2013 die Weiterbildung nachweisen,
•und im Güterverkehr bis spätestens den 10. September 2014 die Weiterbildung nachweisen.