•Schutzhelm nach ECE-Norm
•Motorradjacke mit Protektoren
•Motorradhose mit Protektoren
•knöchelhohes Schuhwerk
•Schutzhandschuhe
Für die erste Fahrstunde können wir Ihnen Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, danach bitte die eigene Bekleidung mitbringen. Gerne sind wir Ihnen beim Kauf behilflich.
•Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
•Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
•Alle Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM
•Kawasaki ZR 650
•Harley Davidson VR1 VROD
Das Mindestalter bei der Klasse A liegt bei 20, 21, 24 Jahren (je nach Voraussetzung). Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
•durch zweijährigen Besitz der Klasse A2
•es wird nur eine praktische Prüfung gefordert, die Theorieprüfung entfällt.
•Kawasaki ZR 650
•Kawasaki Vulkan 650 S
Das Mindestalter bei der Klasse A2 liegt bei 18 Jahren. Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.
•Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt,
•Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
•Seit 19.01.2013 keine Geschwindigkeitsbegrenzung
•Alle Fahrzeuge der Klasse AM
•Durch zweijährigen Besitz der Klasse A1 oder Klasse 3 Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben
•Es wird nur eine praktische Prüfung gefordert, die Theorieprüfung entfällt
siehe auch Führerschein / Klassen B, B96, B196, BE
•Mindestalter: 25 Jahre
•Vorbesitz Klasse B mit mindestens 5 Jahren Fahrerfahrung
•Ausbildung kann auch auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
•Keine A1 Fahrerlaubnis ! D. h. kein Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich
•Nur in Deutschland gültig !
•KTM 125 Duke
•Honda MSX 125
Das Mindestalter bei der Klasse A1 liegt bei 16 Jahren. Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machest die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.
•Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder
Mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
•Krafträder
Mit einer durch die bbH von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
•Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
•Roller
•Kleine PKW
•vierrädrige Quads
•Lastendreiräder
•TGB Bullet
•Roller Yamaha Special Edition Rossi
Das Mindestalter bei der Klasse AM liegt bei 16 Jahren (angedacht: 15 Jahre). Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.
•Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
•Ab 16 Jahren dürfen auf besonderen Sitzen Kinder unter 7 Jahren mitgenommen werden.
•Honda Mofa 50 ccm
Das Mindestalter bei der Klasse Mofa liegt bei 15 Jahren. Es reicht aus, wenn Du Dich ca. 3-4 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters anmeldest; oder Du machst die Ausbildung im Rahmen eines Ferienkurses.