PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.(nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Führersitz)
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg nicht überschreitet
•Einschluss der Klassen: L, AM
Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre (begleitendes Fahren)
Voraussetzung für den Begleiter: 30 Jahre alt, Besitz Klasse B Führerschein mindestens 5 Jahre, zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg eingetragen sein.
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger mit einer zgM von mehr als 750 kg, sofern die zG der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
•Kann in Verbindung mit der Klasse B erworben werden
Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre
Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit diesem Jahr ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm³ fahren. Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren einiger Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein;
Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch einiger Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder bewegen dürfen. Sie müssen:
•mindestens 25 Jahre alt sein,
•seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
•neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten) zu je 90 Minuten ableisten und die Eintragung innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung über die Fahrstunden erhalten haben, bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
•Danach sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland zu fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. Solche leichten Motorräder können zum Teil bis zu 120 km/h fahren.
Bitte beachten: Die Klasse B 196 ist keine A1 Fahrerlaubnis, dadurch ist ein Aufstieg nach A/A2 nur mit einer theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung möglich.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Zuggesamtmasse dann 7.000 Kilogramm.
•Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich
Eine theoretische Ausbildung für die Klasse BE ist nicht vorgeschrieben