Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber mit nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (Auch mit Anhänger einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
•Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich
•Mindestalter: 18 Jahre
•Kein Einschluss anderer Klassen
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zG der Fahrzeugkombination 12.000kg nicht übersteigt.
•Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse C1 erforderlich
•Mindestalter: 18 Jahre
•Einschluss der Klassen BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)
Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. (Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
•Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse B erforderlich
•Mindestalter: 21 Jahre (Berufskraftfahrer: 18 Jahre)
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen
•Vorbesitz der Fahrerlaubnis-Klasse C erforderlich
•Einschluss der Klassen BE, C1E, T; sowie D1 und DE (sofern D vorhanden ist)
•Mindestalter: 21 Jahre (Berufskraftfahrer: 18 Jahre)