Führerschein für Menschen mit Behinderungen bzw. kurz- oder längerfristigen körperlichen / geistigen Einschränkungen.
MOBILITÄT IST EIN STÜCK LEBENSQUALITÄT - ein Schritt in die Unabhängigkeit
Getreu diesem Motto richten wir uns nach Ihren Wünschen, so dass Sie Ihren täglichen Weg zur Arbeit mit dem eigenen Auto bestreiten können, Freunde besuchen oder einfach nur Fahrspass erleben. Unsere Ausbildungsphilosophie stellt den Menschen in den Mittelpunkt all unserer Bemühungen, dies bezieht selbstverständlich auch die Menschen mit ein, die mit einem Handicap leben müssen. Gerade sie sollen teilhaben an der Mobilität unserer Zeit - ohne Einschränkungen. Verwirklichen Sie Ihre Träume und werden oder bleiben Sie mobil durch unsere Fahrschule - behindertengerecht, effektiv und individuell. Wir bieten Lösungen für nahezu jeden Grad der Behinderung. Rundumbetreuung und Beratung, Hilfe bei Kostenträgeranschreiben, Fahrzeugwahl, Ferienfahrschule mit Unterbringung und vieles mehr. Lassen Sie sich durch unsere Spezialisten im Umgang mit Ihrem Auto schulen. Lernen Sie, wie Sie sich in Gefahrensituationen richtig verhalten, wie Sie Ihr Fahrzeug beherrschen können
Wir sind eine mobile Gesellschaft. Das eigene Auto gehört für die meisten Menschen in Deutschland unbedingt dazu, wenn es um angemessene Lebensqualität geht. Trotz aller Umweltprobleme steht Autofahren für Selbständigkeit und Unabhängigkeit.
Um einen Beruf auszuüben, eine Ausbildung zu machen oder am öffentlichen Leben teilzunehmen, gibt es zum eigenen Kraftfahrzeug oftmals keine Alternative. Ob Sie nun selbst Ihr Fahrzeug steuern oder mitfahren.
Für Behinderte jedoch führt der Weg zum Führerschein und zum individuell ausgerüsteten Auto durch einen Dschungel von Gesetzestexten, Vorschriften und Regelungen.
Neben dem eigentlichen Führerscheinantrag werden noch Gutachten benötigt. Da gibt es ärztliche Gutachten, Medizinisch-Psychologische Gutachten (MPU) oder technische Gutachten durch den TÜV oder DEKRA.
Gerade für diese Gutachten ist es absolut notwendig, dass richtige Fahrzeug zu haben, deshalb bauen wir unsere Fahrzeuge speziell für Sie um, oder Sie benutzen Ihr eigenes.
Ausbildungsfahrzeuge: Porsche Macan, VW-EGolf
Umbauten:
•Gaspedal links oder rechts
•Handbremse serienmäßig oder nach links verlegt
•Handgas
•Pedalverlängerungen
•Seitenstützen für Fahrersitz
•Rollstuhleinzug
•Serienmäßiges Gaspedal abgedeckt
•Lenkradknopf inkl. Fernbedienung für Blinker, Wischer, Licht, Fernlicht, Hupe
•Lenkhilfen mit einem "Dreizack" oder einer "Drehgabel"
Wir bilden Menschen mit folgenden Behinderungen in Theorie und Praxis aus:
Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumor. Cerebralparese, Multiple Sklerose, Morbus Bechterew, Halbseitige Lähmung (Hemiplegie), Querschnittlähmung (Para- und Tetraplegie), Bein- oder Armamputierte.
In der Regel kommt es nach einem Schlaganfall oder einer anderen Erkrankung mit bleibenden neurologischen Problemen zu einer Wartezeit von mehreren Monaten bevor an das Autofahren überhaupt wieder gedacht werden kann. Diese Zeit ist zur körperlichen und psychischen Regeneration unerlässlich und die Fahreignung in den meisten Fällen nicht gegeben. Wer sich jedoch trotz Ausbleiben der erforderlichen Fähigkeiten ans Steuer setzt, muss damit rechnen, dass die Fahreignung angezweifelt wird und im Fall des (Un-)Falles der Versicherungsschutz verloren geht. Die Rechtslage ist eindeutig. Bitte denken Sie deshalb an wichtige Grundregeln des Straßenverkehrs:
§ 1 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass keine Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
§ 2 Fahrerlaubnisverordnung:
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Wann, Wo und Wie muss eine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden?
Das Umschreiben einer bestehenden Fahrerlaubnis ist dann notwendig, wenn Sie bereits einen Führerschein haben und durch einen Unfall oder eine Krankheit körperliche Einschränkungen auftreten, bzw. wenn Sie bereits eine Krankheit haben und sich diese im Laufe der Zeit verschlechtert.
Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet eine körperliche Einschränkung bei den zuständigen Behörden zu melden, jedoch legt die Straßenverkehrsordnung fest, dass Sie niemanden durch Ihr Verhalten gefährden dürfen. Das heißt auch, dass bei einem möglichen Unfall - verschuldet oder unverschuldet - Ihre Versicherung keine Kosten übernimmt und sie zudem belangt werden können, wenn Sie zum Führen eines Fahrzeuges nicht geeignet sind bzw. keine behindertengerechte Ausbildung vorweisen können. Sie sollten deshalb immer das technische Gutachten, das Ihnen die Fahrtauglichkeit bescheinigt, dabei haben, falls in Ihrem Führerschein nicht die entsprechenden Eintragungen vorhanden sind.
Um eine bestehende Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, sollten Sie bei unserer Fahrschule nochmals Fahrstunden nehmen, damit Sie die neu installierten Umbauten verkehrssicher bedienen können. Die theoretische Prüfung muss nicht noch einmal abgelegt werden. Mit einigen Fahrstunden auf einem an Ihre Bedürfnisse angepassten Fahrzeug können Sie beruhigt zur Begutachtung fahren. Die Begutachten findet dann bei uns mit besonders dafür ausgebildeten und sachkundigen Prüfern des TÜV oder der DEKRA statt.
Bei bestandener Überprüfung werden dann die notwendigen Einbauten in den Führerschein eingetragen und Sie sind wieder auto-mobil.
Allgemeines zum Kauf eines Fahrzeuges
Bei der Anschaffung eines behindertengerecht umgerüsteten Fahrzeuges sollte vorher klar sein, welche Umbaumaßnahmen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Einerseits deshalb, weil Sie danach ein passendes Fahrzeugmodell auswählen können und andererseits, weil Sie die Kosten für die Umbaumaßnahmen nicht mit einkalkulieren können. Die tatsächlichen Umrüstungen am Fahrzeug lassen Sie individuell auf Sie zuschneiden, damit die Bedienbarkeit gewährleistet ist und um einen Fehlkauf zu vermeiden. Dabei werden wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
WEITERE INFOS ZU SCHLAGANFALL - HIRNBLUTUNG
Der Schlaganfall gehört wegen der bestehenden Hirnschädigung zu den schwierigsten Bereichen bei der Beurteilung, ob Kraftfahrtauglichkeit besteht. Nicht die ggf. vorhandene körperliche Beeinträchtigung stellt das entscheidende Handicap bei der Beurteilung der Kraftfahrtauglichkeit dar, sondern die Auswirkungen der Hirnschädigung. Beim Zustand nach Hirnschädigung können weitere nicht äußerlich erkennbare Einschränkungen bestehen (z. B. Blickfeldeinschränkungen, Reaktionsminderungen, Einschränkungen in der geteilten Aufmerksamkeit, Wesensveränderungen, Einschränkungen der Kritikfähigkeit, Gedächtnisstörungen, Raumorientierungsstörungen).
Es ist ein ausführliches Gutachten von einem Neurologen mit "Verkehrsmedizinischer Qualifikation" erforderlich (Des Weiteren muss ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden. Sehr häufig ist eine umfassende Fahrausbildung oder Umschulung auf ein behindertengerechtes Fahrzeug notwendig. Es hat eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizin, Fahrschule und Technischer Prüfstelle zu erfolgen. Die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer müssen einschlägige Erfahrungen haben.
Mithaftung der Ärzte?
Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht. Die Beratung der Patienten ist wichtig, da ein Großteil der Patientinnen und Patienten einen Führerschein besitzt und auch nach dem Schlaganfall wieder Autofahren möchte. Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht, die auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Anmerkung
Hirnschädigung ist nicht gleich zu setzen mit einer geistigen Behinderung. Hirnschädigungen können z. B. verursacht sein durch Sauerstoffmangel, überdruck im Gehirn, Hirnblutung, Hirntumor, Schädel. Hirn-Trauma, Schlaganfall. Dabei treten unterschiedlich stark ausgeprägte Schädigungen des Gehirns auf, die mehr oder weniger starke Auswirkungen auf körperliche, geistige, psychische etc. Bereiche haben.